Pflege einfach verstehen

Wie eine Pflegebegutachtung abläuft und wie sich dein Pflegegrad ergibt – Schritt für Schritt erklärt.

Bevor es zum Begutachtungstermin kommt, lohnt sich ein einfacher Überblick: Der Medizinische Dienst (MD) schaut sich im Gespräch sechs Lebensbereiche an – zum Beispiel, ob du dich noch selbst waschen und anziehen kannst oder ob du beim Aufstehen Hilfe brauchst. Für jeden Bereich gibt es Punkte, je nachdem wie viel Unterstützung nötig ist. Am Ende werden die Punkte aus allen Bereichen zusammengezählt – diese Gesamtpunktzahl entscheidet, welchen Pflegegrad du oder dein Angehöriger bekommt. Wichtig zu wissen: Nicht jeder Bereich zählt gleich viel. Manche Bereiche – vor allem die Selbstversorgung – wiegen deutlich schwerer als andere.

Aktuelles Recht anzeigenPNOG 2027

Die sechs Bereiche der Begutachtung

Modul 1 10 %

Mobilität

Kannst du dich im Bett drehen, aufstehen, ein paar Schritte gehen oder Treppen steigen?

Modul 2 / 3 15 %

Kognitive & kommunikative Fähigkeiten

Findest du dich zeitlich und örtlich zurecht, kannst du dich erinnern, Entscheidungen treffen und dich verständlich machen?

Modul 3 / 2 15 %

Verhaltensweisen & psychische Problemlagen

Gibt es Ängste, Aggressionen oder nächtliche Unruhe? Zählt zusammen mit Modul 2 nur einmal – der höhere Wert gilt.

Modul 4 40 %

Selbstversorgung

Waschen, Anziehen, Essen, zur Toilette gehen – das Modul mit dem mit Abstand größten Gewicht.

Modul 5 20 %

Krankheits- & therapiebedingte Anforderungen

Medikamente nehmen, Verbände wechseln, zu Arztterminen oder Therapien gehen.

Modul 6 15 %

Alltagsleben & soziale Kontakte

Den Tag strukturieren, ausreichend ruhen und schlafen, Kontakt zu anderen Menschen halten.

Modul 7 & 8 ohne Wertung

Außerhäusliche Aktivitäten & Haushaltsführung

Werden im Gespräch zwar erfasst, zählen aber nicht für den Pflegegrad – sie dienen nur der Beratung.

Modul 2 und Modul 3 teilen sich zusammen 15 % Gewichtung: Es zählt jeweils nur der höhere der beiden Werte, nicht die Summe aus beiden.

Wie aus einzelnen Punkten Gewicht wird – und welche Module sich 2027 ändern

Beim Gespräch zählt der MD-Gutachter in jedem Modul zunächst einzelne „Rohpunkte" – z. B. für Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Essen. Diese Rohpunkte werden danach nicht eins zu eins verwendet, sondern in Stufen auf sogenannte „gewichtete Punkte" umgerechnet. Ein Beispiel: Wer bei der Selbstversorgung (Modul 4) 3 bis 7 Rohpunkte sammelt, bekommt dafür 10 gewichtete Punkte – erst diese gewichteten Punkte zählen am Ende für deinen Pflegegrad. Laut MD Bund ändert sich diese Umrechnung 2027 nicht nur bei Modul 4, sondern auch bei den Modulen 1 und 6 – hier die Gegenüberstellung für alle drei:

Rohpunkte im Gespräch Einstufung Gewichtete Punkte heute Neue Rohpunkte-Schwelle ab 2027
0–2 keine 0
3–7 gering 10
8–18 erheblich 20
19–36 schwer 30
37–54 schwerst 40
Weiteres betroffenes Modul Rohpunkte-Beispiel Effekt ab 2027
Modul 1 – Mobilität 6 Rohpunkte (Beispiel) bis zu 2,5 gewichtete Punkte weniger
Modul 6 – Alltagsleben & soziale Kontakte 1 Rohpunkt (Beispiel) bis zu 3,75 gewichtete Punkte weniger

Für Modul 1 und Modul 6 liegt uns – anders als für Modul 4 – nur je ein einzelnes, unvollständig belegtes Rohpunkte-Beispiel vor (Sekundärquelle pflege-dschungel.de, nicht der Referentenentwurf selbst), deshalb hier nur die Differenz statt einer vollständigen Vorher/Nachher-Tabelle. Wir ergänzen die genauen Werte, sobald sie amtlich veröffentlicht sind.

Schwellenwerte im Vergleich: aktuell vs. PNOG-Entwurf 2027

Woran sich für die meisten Menschen tatsächlich etwas ändert, sind nicht die Module oder deren Gewichtung – die bleiben laut Referentenentwurf unverändert –, sondern die Punktzahl, ab der ein Pflegegrad zuerkannt wird. Der Entwurf sieht für die unteren Pflegegrade höhere Schwellenwerte vor:

Pflegegrad Schwelle aktuell
PG 1ab 12,5 Punkten
PG 2ab 27 Punkten
PG 3ab 47,5 Punkten
PG 4ab 70 Punkten
PG 5ab 90 Punkten
Besitzstandsschutz: Wer bereits einen Pflegegrad hat, behält ihn – die neuen, höheren Schwellenwerte sollen laut Entwurf nur bei Neuanträgen und Höherstufungsanträgen gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes gestellt werden.

Quellen zu den 2027-Werten: Referentenentwurf des BMG (05.06.2026), Stellungnahme des Medizinischen Dienst Bund zum Referentenentwurf sowie Analysen von wir-pflegen.net und pflege-dschungel.de (beide 2026) zum selben Entwurf. Der Kabinettsbeschluss stand zum Zeitpunkt der letzten Prüfung (21.09.2026) weiter aus – Details können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Wir aktualisieren diese Seite, sobald mehr bekannt ist.

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