Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung nach aktuellem Recht – geordnet danach, wofür du sie einsetzt. PFLEGEREFORM 2027: Mit dem Schalter blendest du überall dort, wo es eine Änderung gibt, ein, was der PNOG-Referentenentwurf ab 2027 daraus macht.
Pflegegeld
REFORM 2027: EntlastungsbudgetPflegegeld bekommst du ausgezahlt, wenn du die Pflege selbst organisierst – etwa durch Angehörige. Du kannst frei darüber verfügen, musst aber ab Pflegegrad 2 regelmäßig einen Beratungsbesuch (§ 37.3) nachweisen.
| Pflegegrad | Pflegegeld (§ 37) | Pflegereform 2027→ Entlastungsbudget |
|---|---|---|
| PG 2 | 347 € | |
| PG 3 | 599 € | |
| PG 4 | 800 € | |
| PG 5 | 990 € |
Pflegesachleistung
REFORM 2027: SachleistungsbudgetDie Pflegesachleistung übernimmt die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes. Sie lässt sich mit dem Pflegegeld anteilig kombinieren, wenn Angehörige und Pflegedienst sich die Versorgung teilen.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung (§ 36) | Pflegereform 2027→ Sachleistungsbudget |
|---|---|---|
| PG 2 | 796 € | |
| PG 3 | 1.497 € | |
| PG 4 | 1.859 € | |
| PG 5 | 2.299 € |
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege
REFORM 2027: ÜberbrückungsbudgetBeide Leistungen springen ein, wenn die übliche Pflegeperson ausfällt oder eine Pause braucht: Verhinderungspflege bezahlt die Ersatzpflege zu Hause (z. B. durch Nachbarn, Bekannte oder einen Pflegedienst), Kurzzeitpflege einen befristeten Aufenthalt in einer stationären Einrichtung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich beide Leistungen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 €, das du flexibel auf beide Zwecke verteilen kannst – eine Vorpflegezeit von sechs Monaten ist dafür nicht mehr nötig, und der Anspruch auf Verhinderungspflege beträgt bis zu acht Wochen im Jahr.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag, ab PG 2) → Überbrückungsbudget | 3.539 €/Jahr, frei auf beide Zwecke verteilbar bis 1.855 €/Jahr (PG 2/3), bis 2.285 €/Jahr (PG 4/5) |
Entlastungsbetrag
REFORM 2027: SozialraumbudgetDer Entlastungsbetrag ist zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag – etwa Betreuungsgruppen, Alltagsbegleitung oder hauswirtschaftliche Hilfen durch anerkannte Anbieter. Nicht verbrauchte Monatsbeträge werden automatisch angespart und können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Entlastungsbetrag (§ 45b, PG 1–5) → Sozialraumbudget | 131 €/Monat (alle Pflegegrade) 175 €/Monat (ab 25 Jahren) bzw. 300 €/Monat (unter 25 Jahren), nur noch PG 2–5 |
Pflegeberatung
REFORM 2027: Pflegebegleitung (ab 2028)Der Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung (§ 7a) sowie kostenlose Pflegekurse für Angehörige (§ 45) besteht unabhängig vom Pflegegrad, sobald ein Pflegegrad vorliegt oder ein Antrag gestellt wurde. Beide Angebote helfen vor allem dabei, den Alltag zu organisieren und Pflegetechniken zu erlernen.
| Leistung | Anspruch |
|---|---|
| Pflegeberatung (§ 7a) + Pflegekurse (§ 45) → Pflegebegleitung | kostenlos, unabhängig vom Pflegegrad neuer Bündel-Anspruch „Pflegebegleitung", erst ab 2028 |
42 €-Hilfsmittelpauschale
REFORM 2027: geht im Entlastungsbudget aufFür zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen – übernimmt die Pflegekasse jeden Monat einen Pauschalbetrag, meist direkt über eine monatliche Hilfsmittelbox statt per Erstattung.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2) | 42 €/Monat, alle Pflegegrade als eigenständige Leistung entfällt, geht im Entlastungsbudget auf |
Wohnumfeldverbesserung
REFORM 2027: keine Änderung geplantFür bauliche Maßnahmen, die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern – etwa eine ebenerdige Dusche, ein Treppenlift, die Verbreiterung von Türen oder der Umbau zu einem barrierefreien Bad – bezuschusst die Pflegekasse bis zu 4.180 €. Wichtig: Dieser Betrag gilt je Maßnahme, nicht nur einmal im Leben. Ändert sich die Pflegesituation später erneut – etwa weil zusätzlich ein Treppenlift nötig wird, nachdem zuvor nur das Bad umgebaut wurde – kann für die neue Maßnahme erneut der volle Zuschuss beantragt werden. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, addieren sich die Zuschüsse für eine gemeinsam genutzte Maßnahme (z. B. bis zu 8.360 € für ein Ehepaar).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahme (§ 40 Abs. 4), je Maßnahme | bis zu 4.180 €, mehrfach nutzbar bei geänderter Pflegesituation |
Stationäre Leistungen
REFORM 2027: Sockel-Spitze-Tausch nur diskutiert, kein EntwurfsinhaltBei vollstationärer Pflege zahlt die Pflegekasse einen festen Zuschuss je Pflegegrad. Die Differenz zu den tatsächlichen Heimkosten – der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) plus Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten – trägt der Pflegebedürftige selbst. Laut einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) lag der bundesweite Eigenanteil im ersten Heimjahr im Juli 2026 bei durchschnittlich 3.364 € im Monat – mit spürbaren regionalen Unterschieden. Ein Leistungszuschlag mindert den pflegebedingten Eigenanteil mit der Wohndauer automatisch: 15 % im ersten Jahr, 30 % ab dem 13. Monat, 50 % ab dem 25. Monat und 75 % ab dem 37. Monat.
| Pflegegrad | Zuschuss der Pflegekasse |
|---|---|
| PG 1 | 131 € |
| PG 2 | 805 € |
| PG 3 | 1.319 € |
| PG 4 | 1.855 € |
| PG 5 | 2.096 € |
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